LANDI und Volg sowie alle weiteren Detailhandelsgeschäfte der fenaco Genossenschaft möchten ihren Kundinnen und Kunden ein optimales Einkaufserlebnis mit ausgezeichnetem Service bieten. Dies insbesondere auch Menschen mit einem Handicap.
Sie sind vielfach auf Unterstützung angewiesen und besitzen oft einen Assistenzhund. Diese Vierbeiner – beispielsweise Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde oder Epilepsiehunde – sind für handicapierte Kundinnen und Kunden unentbehrlich: Als ständige Begleiter unterstützen sie ihre Halter bei der Bewältigung ihres Alltags. Ausgebildete Assistenzhunde, welche als solche gekennzeichnet sind, haben deshalb ungehinderten Zugang zu allen Detailhandelsgeschäften der fenaco. Kundinnen und Kunden, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, werden gebeten, das Filialpersonal kurz darauf hinzuweisen und auf Nachfrage den entsprechenden Bedarfs- bzw. Ausbildungsnachweis vorzuweisen.
Assistenzhunde sind in den Detailhandelsgeschäften der fenaco Genossenschaft willkommen. Schriftlich zugesichert ist dieses gesetzlich geregelte Zutrittsrecht auch gegenüber der Vereinigung Swiss HelpDogs.