Die fenaco Genossenschaft begrüsst Investitionen in eine nachhaltige Landwirtschaft. Sie unterstützt daher im Grundsatz das Ziel des PRE-Projekts «Bio Gemüse Seeland». Staatliche Subventionen für nachgelagerte Bereiche in einem derart massiven Umfang lehnt die fenaco hingegen ab. Sie sind unnötig, belasten das Landwirtschaftsbudget des Bundes und verzerren den Wettbewerb. Die fenaco hat daher Einsprache gegen zwei Teilprojekte erhoben. Damit bezweckt sie die Klärung der rechtlichen Situation im Sinne ihrer Mitglieder.
Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) wurden im Rahmen der Agrarpolitik 2007 eingeführt. Sie verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Wertschöpfung zu fördern und die branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Sektoren zu stärken (Artikel 93 Abs. 1 Bst. c Landwirtschaftsgesetz LwG).
fenaco begrüsst Investitionen in eine nachhaltige Landwirtschaft
Das Hauptziel des PRE-Projekts «Bio Gemüse Seeland» ist – unter Einbezug von Murten Tourismus – die Schaffung von Mehrwert für den biologischen Gemüseanbau im Seeland. Die fenaco begrüsst Investitionen in eine nachhaltige Landwirtschaft und unterstützt daher im Grundsatz das Vorhaben. Als Genossenschaft in den Händen von 23 000 aktiven Schweizer Bäuerinnen und Bauern investiert sie selbst jedes Jahr hohe Millionenbeträge in Innovationen und Infrastrukturen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Im Sinne der genossenschaftlichen Selbsthilfe tut sie dies allerdings ohne Subventionen.
Drei Viertel der PRE-Gelder fliessen in private Gewerbeneubauten
Für das PRE-Projekt «Bio Gemüse Seeland» sind öffentliche A-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von CHF 16,9 Mio. vorgesehen. CHF 9,4 Mio. steuert der Bund bei (Bundesamt für Landwirtschaft). CHF 7,5 Mio. gehen zulasten des Kantons Freiburg. Drei Viertel der Subventionen fliessen in zwei Teilprojekte für Gewerbeneubauten: Je ein Produktionsgebäude der Terraviva AG (CHF 11,1 Mio.) und von Seeland Bio (CHF 1,7 Mio.). Das Geschäftsmodell der beiden Unternehmen umfasst die Übernahme, die Lagerung, die Aufbereitung und den schweizweiten Vertrieb von Gemüse aus biologischer Produktion. Gemeinsam dominieren die beiden Unternehmen mit schätzungsweise über 90 Prozent Marktanteilen den Biomarkt im Seeland. Von den zwei Teilprojekten profitieren in erster Linie zwei führende privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen der nachgelagerten Stufe und nicht die produzierenden Landwirtinnen und Landwirte.
Rechtliche Klärung im Hinblick auf zukünftige PRE-Projekte
Mit dem Grenzschutz verfügt die Schweizer Gemüsebranche über ein funktionierendes Mittel, um die kostendeckende Produktion im Inland zu ermöglichen. Von diesem Instrument profitieren alle Akteure gleichermassen und es gibt keine Sonderbehandlung von Einzelunternehmen. Die zusätzliche Subventionierung von einzelnen Akteuren in der nachgelagerten Stufe hält die fenaco hingegen für unnötig und falsch. Diese Gelder fehlen in den Landwirtschaftsbudgets des Bundes und der Kantone, welche in erster Linie für die Landwirtinnen und Landwirte bestimmt sind. Daher erhebt die fenaco Genossenschaft Einsprache gegen das PRE-Projekt «Bio Gemüse Seeland», insbesondere gegen die zwei erwähnten Teilprojekte. Sie bezweckt damit die rechtliche Klärung der Situation im Hinblick auf zukünftige PRE-Projekte. Die fenaco steht mit den zuständigen Behörden des Kantons Freiburg im Gespräch und strebt einen offenen Austausch an. Je nach Ausgang des Verfahrens, wird die fenaco Genossenschaft ihre bisherige Investitionsstrategie überdenken und möglicherweise anpassen müssen.
Öffentliche Gelder verletzen Wettbewerbsneutralität
Damit ein PRE-Projekt überhaupt bewilligt werden kann, muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben die Wettbewerbsneutralität nicht verletzt (Art. 13 Abs. 1 Strukturverbesserungsverordnung SVV). Im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet dürfen keine direkt betroffenen Betriebe bereit und in der Lage sein, die vorgesehene Aufgabe gleichwertig zu erfüllen oder eine gleichwertige Dienstleistung zu erbringen. Durch die staatliche Subventionierung ihrer Neubauten entstehen der Terraviva AG und Seeland Bio massgebliche Wettbewerbsvorteile. Von dieser Wettbewerbsverzerrung ist auch die fenaco Genossenschaft betroffen. Sie betreibt in Ins, also in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Neubauten, die Obst- und Gemüsezentrale. Diese hat sie ausschliesslich mit privaten Mitteln finanziert und in den letzten Jahren modernisiert. Damit ist die fenaco im vorliegenden Fall berechtigt, Einsprache zu erheben und einen Grundsatzentscheid herbeizuführen.