Die fenaco Genossenschaft erhöht ihre Gesamtlohnsumme für 2021 um 1,0 Prozent. Bei einer erwarteten Minusteuerung entspricht das einer deutlichen Reallohnerhöhung. Es profitieren insbesondere Mitarbeitende im unteren Lohnsegment. Der Vaterschaftsurlaub beträgt neu 15 Tage zum vollen Lohn. Ebenfalls gestartet wurde die Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann.
Die fenaco Genossenschaft hat sich bei den diesjährigen Lohnverhandlungen mit ihren Sozialpartnern, den Gewerkschaften Syna und Unia, unter Mitwirkung der Personalkommission der fenaco, geeinigt. Die Gesamtlohnsumme wird 2021 um 1,0 Prozent angehoben. 0,3 Prozent fliessen in eine generelle Lohnerhöhung von CHF 50 für Mitarbeitende im unteren Lohnsegment. Davon profitiert rund ein Drittel aller Angestellten. Für individuelle Lohnerhöhungen werden 0,5 Prozent der Gesamtlohnsumme zur Verfügung gestellt. 0,2 Prozent stehen für strukturelle Anpassungen im Sinne von ausserordentlichen Lohnerhöhungen wie Beförderungen, Stellen- oder Funktionswechsel während des Jahres zur Verfügung. Die Regelung gilt für alle Mitarbeitenden, die dem GAV fenaco angeschlossen sind.
Deutliche Reallohnerhöhung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft rechnet sowohl für 2020 (-0,9 Prozent) als auch für 2021 (-0,1 Prozent) mit einer Minusteuerung. Die Erhöhung der Lohnsumme um 1,0 Prozent entspricht somit einer deutlichen Reallohnerhöhung. In den letzten zwei Jahrzehnten gab es bei der fenaco stets eine Lohnrunde, die über der Teuerung und dem nationalen Durchschnitt lag.
Vaterschaftsurlaub von 15 Tagen
Neu gewährt die fenaco zudem einen Vaterschaftsurlaub von 15 Tagen zum vollen Lohn. Die fenaco geht damit 5 Tage über das gesetzliche Minimum hinaus und setzt ein Zeichen für familienfreundliche Anstellungsbedingungen. Unter Einbezug der Sozialpartner hat zudem die Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gestartet (sozialpartnerschaftliche Lohngleichheitsanalysen). In diesem Prozess werden die Löhne aller GAV-unterstellten Arbeitnehmenden überprüft. Die letzte Analyse, bei der keine Lohndiskriminierungen festgestellt wurden, geht auf das Jahr 2016 zurück.