Die Lohnrunde 2023 der fenaco Genossenschaft beläuft sich auf 2,6 Prozent. Sie setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der Lohnsumme um 1,5 Prozent sowie einer Einmalzahlung in der Höhe von CHF 800.–. Der Mindestlohn wird angehoben auf CHF 4000.–, die Referenzlöhne für 2- bis 4-jährige Berufsausbildungen steigen ebenfalls um je CHF 200.– auf CHF 4200.–, CHF 4300.– und CHF 4400.–. Zudem wird in mehreren Unternehmensbereichen die Wochenarbeitszeit um eine Stunde gesenkt. In die Lohnrunde und die Reduktion der Wochenarbeitszeiten zusammen investiert die fenaco insgesamt 3,3 Prozent.
Die fenaco Genossenschaft erhöht die Lohnsumme 2023 um 1,5 Prozent. Davon stehen 1,3 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen und 0,2 Prozent für ausserordentliche Anpassungen zur Verfügung. Bei Letzteren handelt es sich um Lohnerhöhungen, beispielsweise infolge Beförderung, Stellen- oder Funktionswechsel. Sowohl der Mindestlohn als auch die Referenzlöhne für Angestellte mit einer 2- bis 4-jährigen Berufsausbildung werden um je CHF 200.– angehoben. Der Mindestlohn beträgt neu CHF 4000.–. Die Referenzlöhne belaufen sich auf CHF 4200.–, CHF 4300.– und CHF 4400.–.
Die Schweiz erwartet per Ende Jahr eine Inflationsrate von rund 3 Prozent. Zur Abfederung entrichtet die fenaco allen Mitarbeitenden darum zusätzlich eine Einmalzahlung von CHF 800.–. Die Höhe ist abhängig vom Beschäftigungsgrad. Die Erhöhung der Lohnsumme und die Einmalzahlung zusammen ergeben eine Lohnrunde im Umfang von 2,6 Prozent.
Parallel zur Lohnrunde senken verschiedene Unternehmenseinheiten die Wochenarbeitszeit um eine Stunde. Diese Massnahme verursacht zusätzliche arbeitgeberseitigen Kosten. In die Lohnrunde und die Reduktion der Wochenarbeitszeiten zusammen investiert die fenaco insgesamt 3,3 Prozent der Lohnsumme.