Die Tierhaltung und damit verbunden das Tierwohl sind wichtige Themen für die Schweizer Landwirtschaft. Das Tierschutzgesetz und die dazugehörige Verordnung legen detaillierte Regeln für den Umgang mit Nutztieren fest. Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es Tierschutzlabels und -programme. Es ist herausfordernd, sich im Dschungel der Fachbegriffe und der Terminologie zur Tierhaltung zurechtzufinden. Deshalb bieten wir diese Übersicht an.
Batteriehaltung
Als erstes Land der Welt hat die Schweiz diese Art der Tierhaltung im Jahr 1982 verboten. Bei der Batteriehaltung werden die Tiere – oftmals Legehennen– in Legebatterien gehalten. Die Tierkäfige sind über mehrere Etagen in Reihen angeordnet.
Bodenhaltung
Bodenhaltung bezeichnet eine Haltungsform für Geflügel. Anders als bei der Batteriehaltung, die es in der Schweiz seit 40 Jahren nicht mehr gibt, können sich die Legehennen bei der Bodenhaltung frei im Stall bewegen. Der Begriff Bodenhaltung ist nicht ganz korrekt. In der Schweiz müssen die Hühner auch die Möglichkeit haben, sich tiergerecht auf Stangen zu setzen. Ihnen steht darum eine Voliere mit bis zu vier übereinanderliegenden Etagen zur Verfügung. Auf der Voliere können sie fressen und trinken. Ausserdem verbringen sie auf den Sitzstangen die Nacht. Der Boden ist eingestreut und die Hühner können darin scharren. Für die Eiablage haben die Hühner einen separaten Bereich mit Nestern.
BTS
BTS steht für «besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme». BTS ist ein freiwilliges Programm des Bundes für das Tierwohl. Die Tiere werden in Ställen gehalten, die über mehrere Bereiche und natürliches Tageslicht verfügen. Sie leben ohne Fixierung in Gruppen. Den Tieren stehen ihrem natürlichen Verhalten angepasste Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Forschungsbetrieb
Landwirtschaftliche Forschungsbetriebe sind Versuchsbetriebe, in denen neue Produkte, Methoden und Technologien unter realen Bedingungen getestet werden. Sie sollen das Tierwohl, die Produktivität, die Produktqualität oder auch die Umweltleistung landwirtschaftlicher Betriebe kontinuierlich verbessern.
Futterverwertung
Die Futterverwertung beschreibt, wie viel Futter ein Tier verbraucht für eine Einheit Leistung. Eine Futterverwertung von 2 bedeutet in der Fleischproduktion, dass das Tier 2 kg Futter benötigt für 1 kg Gewichtszuwachs. Bei der Milch- oder Eierproduktion beispielsweise ist der Futterverbrauch pro Liter Milch oder pro Ei relevant. Je höher der Wert, desto mehr Futter braucht das Tier für die gleiche Leistung.
Höchstbestände
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder der Welt, die Höchstbestände für die Nutztierhaltung festlegt. Die Höchstbestandesverordnung verhindert die industrielle Massentierhaltung. So dürfen Landwirtinnen und Landwirte zum Beispiel maximal 300 Mastkälber, 18 000 Legehennen, 18 000 bis 27 000 (je nach Körpergewicht) Masthühner, 250 Zuchtschweine oder 1500 Mastschweine halten. Im Durchschnitt leben auf einem Schweizer Bauernhof 29 Milchkühe, 45 Rinder, 240 Schweine, 300 Legehennen oder 7700 Masthühner.
Hofdünger
Als Hofdünger werden Mist und Gülle von Nutztieren bezeichnet. Sie enthalten die für das Pflanzenwachstum notwendigen Nährstoffe und sind wertvoll für die Pflanzenproduktion. In der Schweiz werden rund drei Viertel des Düngerbedarfs durch Hofdünger abgedeckt. Der Einsatz von Hofdünger und auch Kunstdünger auf Schweizer Bauernhöfen wird stark kontrolliert. Schweizer Landwirtschaftsbetriebe müssen dazu eine Nährstoffbilanz erstellen. Sie vergleicht die eingesetzten Nährstoffe mit dem Bedarf der Pflanzen. Nur wenn die Bilanz ausgeglichen ist, erfüllt der Landwirtschaftsbetrieb den ökologischen Leistungsnachweis und ist direktzahlungsberechtigt.
Hygiene
Hygiene ist ein Schlüsselfaktor für das Tierwohl. Die Tiere fühlen sich nur in einem sauberen Stall wohl. Eine regelmässige Reinigung und Desinfektion stärken die Gesundheit. Ein sauberer Stall ist die Grundlage für qualitativ hochwertige und gesunde Lebensmittel.
Labels
Viele Konsument*innen und Landwirt*innen möchten mehr für Qualität, Gesundheit und Umwelt tun als es das Gesetz vorsieht. Labels geben Aufschluss über verschiedene Produktionsstandards: Sie bescheinigen, dass das Produkt definierte Anforderungen bezüglich Tierwohl, Ökologie und Produktqualität oder sozialer und gesundheitlicher Aspekte erfüllt. Labels machen also den Mehrwert eines Produkts sichtbar.
Laufstall
Laufställe sind Ställe, in denen die Tiere nicht angebunden sind und sich frei bewegen können. Milchkühe haben beispielsweise im Laufstall voneinander abgetrennte Funktionsbereiche zum Liegen und Fressen. Es gibt Systeme mit Liegeboxen, bei denen jede Kuh frei in einem abgegrenzten Bereich hinliegen kann oder Systeme mit einer gemeinsamen Liegefläche.
Mastbetrieb
Mastbetriebe sind auf die Tierzucht für die Fleischproduktion spezialisiert.
Mischfutter
Mischfutter sind Tierfuttermischungen, die aus Rohstoffen wie Getreide, Mais, Soja, Hafer oder Gerste, sowie verschiedenen Zusatzstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen hergestellt werden. Auch Nebenprodukte aus der Lebensmittelproduktion werden verwertet und über die Nutztierfütterung wieder zu Nahrungsmitteln veredelt, zum Beispiel Kleie aus der Mehlherstellung, Ölkuchen, Zuckerrübenschnitzel oder Biertreber. Dieser Anteil macht rund 20 Prozent des Mischfutters aus. Die Zusammenstellung von Mischfutter ist auf die Bedürfnisse der jeweiligen Tiere abgestimmt. Sie werden in Form von Mehl, Würfeln oder Krümeln angeboten.
Monogastrier
Monogastrier sind Tiere, die im Unterschied zu Wiederkäuern einen einteiligen Magen haben. Zu den Monogastriern zählen Allesfresser wie Schweine und Geflügel, Pflanzenfresser wie Pferde und Kaninchen, aber auch Fleischfresser wie Hunde und Katzen.
Raufutter
Gras, Heu oder Stroh wird als Raufutter bezeichnet. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe produzieren es selber, um die eigenen Tiere zu füttern. Raufutter bildet die lebensnotwendige Basis für Wiederkäuer wie Rinder, Schafe oder Ziegen. Es wird aber auch Pferden verfüttert. Raufutter ist besonders reich an strukturreichen Rohfasern.
RAUS
RAUS steht für «regelmässigen Auslauf im Freien» und bezeichnet ein freiwilliges Programm des Bundes. Es soll das Wohlbefinden der Nutztiere durch regelmässigen Auslauf im Freien verbessern. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Milchkühe müssen vom 1. Mai bis 31. Oktober 26 Tage Weidegang pro Monat und vom 1. November bis 30. April 13 Tage Weidegang pro Monat erhalten. Schweine, Kaninchen und Geflügel haben mehrere Stunden Auslauf pro Tag.
Tierwohl
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das Tierwohl einer der wichtigsten Beweggründe, Schweizer Fleisch, Eier und Milchprodukte zu kaufen. Das Tierschutzgesetz in der Schweiz ist eines der strengsten der Welt. Das eidgenössische Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnungen legen detaillierte Regeln für die Haltung von Nutztieren fest. Dazu kommen Labels und freiwillige Tierwohlprogramme des Bundes, an denen viele Landwirtinnen und Landwirte teilnehmen.
Wiederkäuer
Wiederkäuer sind pflanzenfressende Säugetiere, die einen mehrteiligen Magen besitzen. Wiederkäuer fressen vor allem Raufutter, also zum Beispiel Gras, welches schwer verdaulich ist. Sie können die Nahrung wieder hochwürgen und nochmals kauen. Das Futter wird so noch feiner zerkleinert und besser verdaubar. Rinder, Schafe und Ziegen gehören zu den Wiederkäuern.